C95 | Lenker von Lkw im Werksverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie, in weiten Bereichen der öffentlichen Hand und für selbstfahrende Unternehmer auch, wenn diese Personen den Lkw nur fallweise oder aushilfsweise lenken. | MEHR INFO | |
C1 | Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg | MEHR INFO | |
C1E | Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | MEHR INFO | |
C | Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen, Sonderkraftfahrzeuge | MEHR INFO | |
CE | Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | MEHR INFO |
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