Klasse C1E

Damit darf man ab dem 18. Lebensjahr andere als leichte Anhänger hinter Zugfahrzeugen der Unterklasse C1, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, ziehen.

Das Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer ist wie folgt festgesetzt:

  • bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen einschließlich – Anhänger oder Sattelanhänger gegebenenfalls inbegriffen – auf das vollendete 18. Lebensjahr;
  • bei den übrigen Fahrzeugen auf das vollendete 21. Lebensjahr oder das vollendete 18. Lebensjahr, falls der Fahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäss den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr ist.

Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen darf also erst nach dem 21. Geburtstag 12.000 kg nicht übersteigen. Bis dahin gelten ohne Berufskraftfahrerausbildung auch mit C1+E 7.500 kg.

Die Lenkberechtigung für die Unterklasse C1+E umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse B+E.

LKW-Kurse

Derzeit sind keine Termine eingetragen.