Klasse C1

Damit darf man ab dem 18. Geburtstag

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg
  • Sonderkraftfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg

lenken.

Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.

Die Lenkberechtigung für die Unterklasse C1 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse F und die Klasse G.
Die Befristung der Klasse C 1

Die Lenkberechtigung für die Unterklasse C1 wird nur für zehn Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für fünf Jahre erteilt.

LKW-Kurse

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