Damit darf man ab dem 21. Lebensjahr Zugfahrzeuge der Klasse C und alle damit unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gezogenen Anhänger lenken.
- Die Lenkberechtigung für die Klasse C+E umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse B+E.
- Die Lenkberechtigung für die Klasse C+E umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse D+E, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.