Klasse CE

Damit darf man ab dem 21. Lebensjahr Zugfahrzeuge der Klasse C und alle damit unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gezogenen Anhänger lenken.

  • Die Lenkberechtigung für die Klasse C+E umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse B+E.
  • Die Lenkberechtigung für die Klasse C+E umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse D+E, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.

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