Klasse A2

Damit darf man ab dem 18. Lebensjahr Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht lenken.

ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung;

  • Mit der Ausbildung kann bereits mit 17,5 Jahren begonnen werden.
  • Nach bestandener Praxisprüfung ist innerhalb von insgesamt 14 Monaten ab Führerscheinausstellung ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren (enfällt, wenn die Mehrphasenausbildung bereits für die Klasse A1 absolviert wurde)

Ausbildungsablauf

  • Theorieausbildung: 26 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
  • Fahrausbildung: 14 Lektionen (4 Einheiten Grundausbildung, 10 Einheiten Ausfahrt)
  • Theorieprüfung Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie Theorieprüfung „A“ + Praxisprüfung

Umstieg Klasse A1 auf A2:

Nach 2 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung: 7 Lektionen Fahrtraining oder Fahrprüfung

Umstieg von Code 111 auf Klasse A2:

Beim Erwerb der Klasse A2 kann die Ausbildung für den Code 111 nicht angerechnet werden.

Motorradkurse

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