Code 111 – Zusatz zur Klasse B

Damit darf man Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 kW lenken, wenn der Besitzer

  • seit mindestens fünf Jahren OHNE UNTERBRECHUNG im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist
  • sich nicht mehr in der Probezeit befindet
  • nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Krafträdern genommen zu haben
  • und der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist

Dies heisst dann konkret folgendes:

Sie können jederzeit während unserer Bürozeiten persönlich bei uns vorbeischaun oder auch telefonisch die Fahrlektionen reservieren.

Es sind 6 Fahrlektionen vorgeschreiben, wobei 4 davon am Übungsplatz in der Gruppe und die restlichen 2 dann mit dem Fahrlehrer einzeln im Straßenverkehr abgehalten werden. Sie können für diese Ausbildung gerne unser Fahrzeug verwenden, oder aber auch mit Ihrem eigenen Fahrzeug fahren (Vordrucke für die Versicherung sind bei uns im Büro erhältlich).

Nach diesen 6 Fahrlektionen bekommen Sie bei uns im Büro eine Bestätigung, mit der Sie dann bei der Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Bürgerservice) den neuen Führerschein beantragen können. Vergessen Sie bitte nicht, ein EU-Norm Passbild mitzunehmen.

Es wird dann ein neuer Führerschein produziert, in dem dann der „Code 111“ eingetragen ist.

Der Code 111 ist ein nationaler Code und daher nur österreichweit gültig!

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