Klasse A – ohne Einschränkung

Damit darf man Motorräder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (20 PS) lenken. Das Prüfungsfahrzeug hat mind. 40 kW (54 PS).

Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst auch leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter als das Zugfahrzeug sind.

  • Direkteinstieg ohne Vorbesitz der Klasse A2: Fahrprüfung frühestens ab dem 24. Geburstag – mit der Ausbildung kann allerdings bereits mit 23,5 Jahren begonnen werden.können.
  • Nach bestandener Praxisprüfung ist innerhalb von insgesamt 14 Monaten ab Führerscheinausstellung ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren (enfällt, wenn die Mehrphasenausbildung bereits für die Klasse A1 oder A2 absolviert wurde)

Ausbildungsablauf

  • Theorieausbildung: 26 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
  • Fahrausbildung: 14 Lektionen (4 Einheiten Grundausbildung, 10 Einheiten Ausfahrt)
  • Theorieprüfung Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie Theorieprüfung „A“ + Praxisprüfung

Umstieg Klasse A2 auf Klasse A:

Nach 2 Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung: 7 Lektionen Fahrtraining oder Fahrprüfung

Umstieg Klasse A1 auf Klasse A:

Nach 4 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung: Fahrprüfung; Mindestalter: 24 Jahre

Umstieg von Code 111 auf Klasse A:

Beim Erwerb der Klasse A kann die Ausbildung für den Code 111 nicht angerechnet werden.

Motorradkurse

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