Klasse A1

Damit darf man ab dem 16. Lebensjahr Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 12 kW (20 PS) lenken.

  • Mit der Ausbildung kann bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden.
  • Nach bestandener Praxisprüfung ist innerhalb von insgesamt 14 Monaten ab Führerscheinausstellung ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.

Ausbildungsablauf

  • Theorieausbildung: 26 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
  • Fahrausbildung: 14 Lektionen (4 Einheiten Grundausbildung, 10 Einheiten Ausfahrt)
  • Theorieprüfung Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie Theorieprüfung „A“ + Praxisprüfung

Umstieg von Code 111 auf Klasse A1

Nach 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111 werden 6 Fahrlektionen für den Erwerb der Klasse A1 angerechnet.

Motorradkurse

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