Damit darf man ab dem 16. Lebensjahr Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 12 kW (20 PS) lenken.
- Mit der Ausbildung kann bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden.
- Nach bestandener Praxisprüfung ist innerhalb von insgesamt 14 Monaten ab Führerscheinausstellung ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.
Ausbildungsablauf
- Theorieausbildung: 26 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
- Fahrausbildung: 14 Lektionen (4 Einheiten Grundausbildung, 10 Einheiten Ausfahrt)
- Theorieprüfung Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie Theorieprüfung „A“ + Praxisprüfung
Umstieg von Code 111 auf Klasse A1
Nach 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111 werden 6 Fahrlektionen für den Erwerb der Klasse A1 angerechnet.