AM | Motorfahrräder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge | MEHR INFO |
A | Die Klasse A umfasst auch die Klassen AM, A1 und A2 Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge | MEHR INFO | |
A1 | Motorleistung von max. 11kW (15 PS) Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge | MEHR INFO | |
A2 | Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge | MEHR INFO | |
CODE 111 | Zusatz zur Klasse B - Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 15kW (20 PS) | MEHR INFO |
L17 | Vorgezogene Lenkberechtigung für Kraftwagen und max. acht beförderte Personen außer dem Lenker und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg | MEHR INFO | |
B | Kraftwagen max. acht beförderte Personen außer dem Lenker und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg | MEHR INFO | |
BE | Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg | MEHR INFO | |
CODE 96 | Führerscheinklasse B vorhanden - Erweiterung um den Code 96 | MEHR INFO |
C95 | Lenker von Lkw im Werksverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie, in weiten Bereichen der öffentlichen Hand und für selbstfahrende Unternehmer auch, wenn diese Personen den Lkw nur fallweise oder aushilfsweise lenken. | MEHR INFO | |
C1 | Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg | MEHR INFO | |
C1E | Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | MEHR INFO | |
C | Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen, Sonderkraftfahrzeuge | MEHR INFO | |
CE | Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | MEHR INFO |
D1 | Kraftwagen mit mehr als acht aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern | MEHR INFO | |
D1E | Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | MEHR INFO | |
D | Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz, Sonderkraftfahrzeuge | MEHR INFO | |
DE | Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | MEHR INFO |
F | Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, Transportkarren, Einachszugmaschinen | MEHR INFO |