Führerschein Klassen

AMMotorfahrräder / Vierrädrige LeichtkraftfahrzeugeMEHR INFO
ADie Klasse A umfasst auch die Klassen AM, A1 und A2
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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A1Motorleistung von max. 11kW (15 PS)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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A2Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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CODE 111Zusatz zur Klasse B - Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 15kW (20 PS)MEHR INFO
L17Vorgezogene Lenkberechtigung für Kraftwagen und max. acht beförderte Personen außer dem Lenker und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kgMEHR INFO
BKraftwagen max. acht beförderte Personen außer dem Lenker und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kgMEHR INFO
BEZugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kgMEHR INFO
CODE  96Führerscheinklasse B vorhanden - Erweiterung um den Code 96MEHR INFO
C95Lenker von Lkw im Werksverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie, in weiten Bereichen der öffentlichen Hand und für selbstfahrende Unternehmer auch,
wenn diese Personen den Lkw nur fallweise oder aushilfsweise lenken.
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C1Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kgMEHR INFO
C1EZugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kgMEHR INFO
CKraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen, SonderkraftfahrzeugeMEHR INFO
CEZugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kgMEHR INFO
D1Kraftwagen mit mehr als acht aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von acht MeternMEHR INFO
D1EZugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kgMEHR INFO
DKraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz, SonderkraftfahrzeugeMEHR INFO
DEZugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kgMEHR INFO
 FZugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, Transportkarren, EinachszugmaschinenMEHR INFO