Traktor

Damit darf man…

  • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern
  • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern
  • Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht.

lenken.

Die Klasse F ist eine nationale Klasse und gilt nur in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben.

Die Klasse F kann bereits ab 16 Jahren – beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge – unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Bedingungen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung erteilt werden. Ohne derartige Einschränkungen kann die Klasse F ab 18 Jahren erworben werden.

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