Klasse BE

Damit darf man ab dem 18. Lebensjahr Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern, die als Kombination nicht mehr von der Klasse B umfasst sind, lenken.

Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder

  • die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges – bei geländegängigen PKW und Kombis ist das 1,5-fache dieses Wertes maßgebend
  • noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.

Zu beachten!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit dieser Kombination beträgt 50 km/h im Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstraßen, 70 km/h auf Autostraßen und 80 km/h auf Autobahnen.

Vereinfachte Fahrprüfung für Besitzer der Klassen B UND F

Personen, die seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B UND F oder B UND C sind und sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben, benötigen nur eine praktische Fahrprüfung, um eine Lenkberechtigung für die Klasse B+E zu erwerben.

Der Theoriekurs und die Theorieprüfung entfallen.

E zu B-Kurse

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