Damit darf man ab dem 18. Lebensjahr Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht lenken.
ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung;
- Mit der Ausbildung kann bereits mit 17,5 Jahren begonnen werden.
- Nach bestandener Praxisprüfung ist innerhalb von insgesamt 14 Monaten ab Führerscheinausstellung ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren (enfällt, wenn die Mehrphasenausbildung bereits für die Klasse A1 absolviert wurde)
Ausbildungsablauf
- Theorieausbildung: 26 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
- Fahrausbildung: 14 Lektionen (4 Einheiten Grundausbildung, 10 Einheiten Ausfahrt)
- Theorieprüfung Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F) sowie Theorieprüfung „A“ + Praxisprüfung
Umstieg Klasse A1 auf A2:
Nach 2 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung: 7 Lektionen Fahrtraining oder Fahrprüfung
Umstieg von Code 111 auf Klasse A2:
Beim Erwerb der Klasse A2 kann die Ausbildung für den Code 111 nicht angerechnet werden.