Was darf man lenken?
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Eigenmasse von mehr als 400 kg.
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B:
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist
- sich nicht mehr in der Probezeit befindet
- nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Krafträdern genommen zu haben
ZUGFAHRZEUG | ANHÄNGER | BESTIMMUNGEN |
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Bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse | 2) Leichte Anhänger bis 750 kg höchste zulässige Gesamtmasse, gebremst (Auflaufbremse) | A) Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 4.250 kg höchste zulässige Gesamtmasse B) Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 + 50%) C) Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf den bei der Genehmigung des Zugfahrzeuges festgesetzten Wert nicht überschreiten |
Bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse | 3) Schwere Anhänger über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse, gebremst (Auflaufbremse) | A) Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse |
Bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse | 1) Leichte Anhänger bis 750 kg höchste zulässige Gesamtmasse, ungebremst | A) Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 4.250 kg höchste zulässige Gesamtmasse B) Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss mind. doppelt so schwer sein wie die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers |